Eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin absolvieren
Medizinisches Personal wird immer gebraucht, weshalb Berufe in dieser Branche als zukunftssicher gelten. Neben Krankenhäusern sind Arzt- und Zahnarztpraxen die Hauptarbeitgeber auf diesem Gebiet.
Die offiziellen Bezeichnungen vieler Berufe wurden geändert, um dem Berufsbild besser zu entsprechen. Die Zahnarzthelferin wird daher heute zahnmedizinische Fachangestellte genannt, das Tätigkeitsfeld hat sich aber abgesehen von einigen technischen Innovationen nicht geändert. Je nach Einsatzgebiet unterstützt man den Arzt bei den Behandlungen oder übernimmt für ihn organisatorische Aufgaben wie die Terminplanung oder die Leistungsabrechnung. In vielen Praxen gibt es Mitarbeiterinnen, die speziell mit einem dieser Bereiche betraut sind, in anderen wechseln die Angestellten regelmäßig den Einsatzort. Unabhängig davon muss die Auszubildende während ihrer Lehrzeit einen Einblick in alle Bereiche einer Zahnarztpraxis erhalten und die typischen Tätigkeiten dieses Berufes erlernen. Als Nachweis hierfür dient das Berichtsheft, das regelmäßig zu führen ist und von der Auszubildenden und vom Ausbilder unterzeichnet werden muss.
Allerdings findet nur ein Teil der Ausbildung in einer Zahnarztpraxis statt. Die Arbeit im Betrieb wird durch schulischen Unterricht ergänzt, in dem man unter anderem in Zahnmedizin und Abrechnung unterrichtet wird. Auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch oder Wirtschaftskunde sind Bestandteil einer Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten. Allerdings sind diese Fächer nur für die schulische Prüfung relevant. Das Zeugnis der Zahnärztekammer enthält lediglich die Noten der Fächer, die direkt mit dem erlernten Beruf in Verbindung stehen. Außerdem müssen die Auszubildenden noch eine mündlich-praktische Prüfung absolvieren, die ebenfalls in der Berufsschule stattfindet. Da diese nach der schriftlichen Abschlussprüfung erfolgt, endet mit ihrem Bestehen die Ausbildungszeit von drei Jahren. Fällt man bei einer der beiden Prüfungen durch, kann man diese nach einem halben Jahr wiederholen und bleibt bis dahin im bisherigen Betrieb. Spätestens bei der zweiten Wiederholung muss man die Prüfungen aber unbedingt bestehen. Ansonsten gibt es leider keine Möglichkeit mehr, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Eine gute Prüfungsvorbereitung ist also enorm wichtig.